Abogado / Lawyer / Anwalt in Barcelona - Castelldefels - Gavà
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Civil and criminal matters.
emmanuelfons@icab.cat
+695 044 988
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Abogado penalista.
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a) das Recht zu schweigen und nicht
auszusagen, wenn es Ihr Wunsch ist, Fragennicht zu beantworten oder nur vor einem
Richter auszusagen.
b) das Recht, sich nicht selbst zu belasten
und sich nicht schuldig zu bekennen.
c) das Recht, einen Anwalt nach Wahl zu
benennen und unverzüglich von ihm beraten zu werden ungeachtet des Artikels 527
Absatz 1 a) der spanischen Strafprozessordung. Wennaufgrund der geographischen Entfernung
ein unverzügliches Erscheinen des Anwalts nicht gewährleistet werden kann, können
Sie verlangen die Beratungtelefonisch oder per Videokonferenz durchzuführen, ausser, wenn dies absolut nicht
möglich wäre.
d) das Recht, über die durchgeführten polizeilischen
Maßnahmen unterrichtet zu werden um ggf.
die Legalität der Festnahme oder der Inhaftierung anfechten zu können
e) das Recht, unverzüglich einem
Familienangehörigem oder einer Person Ihrer Wahl sowohl Ihre Festnahme, als
auch Ihren derzeitigen Aufenthaltsort
mitzuteilen. Bei Ausländern kann dies Ihrem Konsular mitgeteilt werden.
f) das Recht unverzüglich mit einer dritten
Person zu telefonieren. Dies geschieht im Beisein eines Polizeibeamten, oder
einer vom Richter oder Staatsanwalt benannten Person, ungeachtet des Artikels
527 der spanischen Strafprozessordnung.
g) das Recht, vom Representanten Ihres
Konsulats besucht zu werden, sich mit diesem zu verständigen oder Schriftverkehr
zu haben.
h) das Recht, kostenfrei einen Dolmetscher
hinzuzuziehen, wenn es sich um einen Ausländer handelt, der kein Spanisch bzw. die
verwendete offizielle Amtssprache nicht versteht oder spricht, oder wenn es
sich bei dem Verhafteten um einen Gehörlosen oder Schwerhörigen bzw.um eine Person
mit Sprachschwierigkeiten handelt.
i) das Recht, von einem Gerichtsmediziner
oder dessen legalem Vertreter bzw. von dem verantwortlichen Arzt, in dessen
Einrichtung der Festgenommene sich aufhält, oder von einem anderen Mediziner
des Staates oder der öffentlichen Verwaltung untersucht zu werden.
j) das Recht auf kostenfreie Rechtsberatung,
Information über das Verfahren und die Voraussetzungen, um diese in Anspruch
nehmen zu können.
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