Abogado / Lawyer / Anwalt in Barcelona - Castelldefels - Gavà

The purpose of this blog is to comment and provide some useful information about legal issues on the most various topics.
In case you are in need of legal advice, please check contact details.
Civil and criminal matters.
emmanuelfons@icab.cat
+695 044 988

Este blog tiene como propósito informar sobre asuntos legales que puedan ser de utilidad.
Si necesita asesoramiento legal, en asuntos civiles o penales, consulte los datos de contacto.
Abogado penalista.

Dieser Blog bietet Kommentare und nützliche Informationen zu (Straf)Rechtlichen Themen.
Bitte beachten Sie: Wir bieten keine Online-Rechtsberatung an. Für den Fall, dass Sie Rechtsberatung benötigen, siehen Sie biete die Kontaktdaten. Zivil- und Strafrechtlicheangelegeinheiten.

Contact: emmanuelfons@icab.cat
+695 044 988




Und wenn ich in Barcelona verhaftet werde? Welche Rechte habe ich?


Die Rechte vom Festgenommenen

AUßER DEM KENNEN DER GRUNDLAGE, WARUM SIE FESTGEHALTEN WERDEN, muss man Ihnen die folgenden verfassungsmäßigen Rechte gewähren:

a)    das Recht zu schweigen und nicht auszusagen, wenn es Ihr Wunsch ist,  Fragennicht zu beantworten oder nur vor einem Richter auszusagen.
b)    das Recht, sich nicht selbst zu belasten und  sich nicht schuldig zu bekennen.
c)    das Recht, einen Anwalt nach Wahl zu benennen und unverzüglich von ihm beraten zu werden ungeachtet des Artikels 527 Absatz 1 a) der spanischen Strafprozessordung. Wennaufgrund der geographischen Entfernung ein unverzügliches Erscheinen des Anwalts nicht gewährleistet werden kann, können Sie verlangen die Beratungtelefonisch oder per Videokonferenz  durchzuführen, ausser, wenn dies absolut nicht möglich wäre.
d)    das Recht, über die durchgeführten polizeilischen Maßnahmen  unterrichtet zu werden um ggf. die Legalität der Festnahme oder der Inhaftierung anfechten zu können
e)    das Recht, unverzüglich einem Familienangehörigem oder einer Person Ihrer Wahl sowohl Ihre Festnahme, als auch  Ihren derzeitigen Aufenthaltsort mitzuteilen. Bei Ausländern kann dies Ihrem Konsular mitgeteilt werden.
f)  das Recht unverzüglich mit einer dritten Person zu telefonieren. Dies geschieht im Beisein eines Polizeibeamten, oder einer vom Richter oder Staatsanwalt benannten Person, ungeachtet des Artikels 527 der spanischen Strafprozessordnung.
g)    das Recht, vom Representanten Ihres Konsulats besucht zu werden, sich mit diesem zu verständigen oder Schriftverkehr zu haben.
h)    das Recht, kostenfrei einen Dolmetscher hinzuzuziehen, wenn es sich um einen Ausländer handelt, der kein Spanisch bzw. die verwendete offizielle Amtssprache nicht versteht oder spricht, oder wenn es sich bei dem Verhafteten um einen Gehörlosen oder Schwerhörigen bzw.um eine Person mit Sprachschwierigkeiten handelt.
i)      das Recht, von einem Gerichtsmediziner oder dessen legalem Vertreter bzw. von dem verantwortlichen Arzt, in dessen Einrichtung der Festgenommene sich aufhält, oder von einem anderen Mediziner des Staates oder der öffentlichen Verwaltung untersucht zu werden.
j)    das Recht auf kostenfreie Rechtsberatung, Information über das Verfahren und die Voraussetzungen, um diese in Anspruch nehmen zu können.

Comments