Dies sind die
häufigsten Anfragen zum Thema Miete in Spanien, die ich von Ausländern erhalte.
Bitte beachten
Sie, dass hier kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Und ich empfehle
jedem, einen Anwalt zu konsultieren für jegliche Mietvertragsangelegenheiten.
1. Wie lange darf
ich als Mieter in der Wohnung bleiben?
Laut spanischer Gesetzeslage hat der Mieter ein Recht für
einen Minimumzeitraum von 5 Jahren (7, wenn der Vermieter eine Firma ist). Sogar wenn der Vertrag nur für ein Jahr
abgeschlossen wurde, hat der Mieter das Recht um 1 weiteres Jahr zu verlängern,
wenn nichts anderes mindestens 30 Tage im Voraus gesagt wurde.
Wie so oft gibt
es auch hier Ausnahmen von der Regel.
Nach Ablauf der
Verlängerung um 1 Jahr gilt dieselbe Regel für ein weiteres Jahr. Dies
entspricht dem Minimalanspruch des Mieters.
Sollte jedoch
keine Partei (Vermieter/Mieter) vor Ablauf der 30-Tage-Frist der letzten (für
den Vermieter) Pflichtverlängerung anderes behaupten, muss der Vertrag um ein
weiteres Jahr verlängert werden.
2. Ist eine
Kaution Plicht?
Ja. Der Mieter
ist gesetzlich verpflichtet, eine Kaution von mindestens einer Monatsmiete zu
hinterlegen. Andere Absprachen können zwischen den Parteien getroffen werden,
immer unter Berücksichtigung dieses Minimums. Es ist ratsam, ausdrücklich
festzulegen, dass der Betrag als Kaution dient und nach Ablauf des
Mietverhältnisses zurückerstattet wird. Lesen Sie die Bestimmungen hierzu
genau.
3. Reparaturen
und Instandhaltung
Sofern es keinen
Grund gibt, der es dem Vermieter nicht erlaubt, Reparaturen vorzunehmen, ist er
verpflichtet, alle Arbeiten, Instandhaltungen, Reparaturen durchzuführen, die
für die Nutzung der Wohnung notwendig sind. Das gilt nicht für Reparaturen, die
aufgrund von Verschulden oder Fahrlässigkeit von Seiten des Mieters anfallen.
Außerdem muss der
Mieter die Schäden sofort nach dem Bemerken melden.
Wichtig: Wie in Präzedenzfällen
festgestellt wurde, hat der Vermieter kein Recht, die Kaution einzubehalten, um
die Wohnung für die nächsten Mieter zu streichen. Es handelt sich nicht um
Schuld oder Fahrlässigkeit, wenn Gebrauchsspuren durch alltägliche Nutzung
Instandhaltungsarbeiten nach sich ziehen.
4. Wie und wann
bekomme ich meine Kaution zurück?
Der Vermieter
muss die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach der Schlüsselrückgabe
zurückzahlen. Das ist der Zeitraum, den der Vermieter hat, um sich über den
Zustand der Wohnung zu versichern.
Es ist äußerst
ratsam:
a. alle
Bestandteile des Apartments/der Wohnung und deren Zustand aufzulisten
b. Fotos zu
machen
c. Wenn der
Zustand schon vorher mangelhaft/schadhaft war, sollte dies in einem
Vertragsanhang vermerkt und von beiden Parteien akzeptiert und unterzeichnet werden.
5. Kann der
Mieter früher als vereinbart ausziehen?
Natürlich. Und
die Strafgebühr würde sich NICHT auf die volle vereinbarte Laufzeit belaufen.
Beachten Sie
jedoch Folgendes: kündigt der Mieter innerhalb der ersten 6 Monate (unter
Einhaltung der 30tägigen Kündigungsfrist), kann er raus aus dem Vertrag bei
Zahlung einer einmonatigen Strafe für
jedes verbleibende Mietjahr, das ursprünglich vereinbart war.
Anders gesagt:
Minimumvoraussetzung sind 6 Monate. Danach würde der Mieter eine Monatsmiete
schulden, für jedes laut Vertrag noch verbleibende Jahr. Wenn der Vertrag auf 3
Jahre festgelegt wurde, wäre eine Strafe von 2,5 Monatsmieten fällig.
Noch eine letzte Bemerkung: (Und wir finden es
sehr bedauerlich, wenn manch einer nicht bis zu diesem Abschnitt durchgekommen
ist.) Obige Information bezieht sich ausschließlich auf Wohnungen mit dem
Zweck eines ständigen Wohnsitzes. Das
bedeutet einerseits dass Ferienwohnungen von den Ausführungen hier
ausgeschlossen sind. Andererseits gelten diese Bestimmungen sehr wohl, wenn der Mietvertrag zwar „Ferienwohnung“
sagt, aber Dauer, Nutzung und Zweck darauf hinweisen, dass es sich de facto um
einen ständigen Wohnsitz handelt.
Eine allerletzte Bemerkung:
Ich habe einige
Anfragen bezüglich Buyout Option erhalten. Ich werde versuchen, dieses Thema
hier bald zu behandeln.
Haftungsausschluss:
Dieser Eintrag ist vom November 2017. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr,
wenn eine der bereitgestellten Informationen ungenau ist und/oder durch spätere
Reformen ergänzt und/oder geändert wurde. Der Autor erklärt ausdrücklich, dass
die Informationen nicht erschöpfend sind und nur zu Informationszwecken dienen.
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