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Was muss ich beachten, wenn ich in Barcelona eine Wohnung miete?



 Dies sind die häufigsten Anfragen zum Thema Miete in Spanien, die ich von Ausländern erhalte.
Bitte beachten Sie, dass hier kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird. Und ich empfehle jedem, einen Anwalt zu konsultieren für jegliche Mietvertragsangelegenheiten.

1. Wie lange darf ich als  Mieter in der Wohnung bleiben?
 Laut spanischer Gesetzeslage hat der Mieter ein Recht für einen Minimumzeitraum von 5 Jahren (7, wenn der Vermieter eine Firma ist). Sogar wenn der Vertrag nur für ein Jahr abgeschlossen wurde, hat der Mieter das Recht um 1 weiteres Jahr zu verlängern, wenn nichts anderes mindestens 30 Tage im Voraus gesagt wurde.
Wie so oft gibt es auch hier Ausnahmen von der Regel.
Nach Ablauf der Verlängerung um 1 Jahr gilt dieselbe Regel für ein weiteres Jahr. Dies entspricht dem Minimalanspruch des Mieters.
Sollte jedoch keine Partei (Vermieter/Mieter) vor Ablauf der 30-Tage-Frist der letzten (für den Vermieter) Pflichtverlängerung anderes behaupten, muss der Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert werden.

2. Ist eine Kaution Plicht?
Ja. Der Mieter ist gesetzlich verpflichtet, eine Kaution von mindestens einer Monatsmiete zu hinterlegen. Andere Absprachen können zwischen den Parteien getroffen werden, immer unter Berücksichtigung dieses Minimums. Es ist ratsam, ausdrücklich festzulegen, dass der Betrag als Kaution dient und nach Ablauf des Mietverhältnisses zurückerstattet wird. Lesen Sie die Bestimmungen hierzu genau.

3. Reparaturen und Instandhaltung
Sofern es keinen Grund gibt, der es dem Vermieter nicht erlaubt, Reparaturen vorzunehmen, ist er verpflichtet, alle Arbeiten, Instandhaltungen, Reparaturen durchzuführen, die für die Nutzung der Wohnung notwendig sind. Das gilt nicht für Reparaturen, die aufgrund von Verschulden oder Fahrlässigkeit von Seiten des Mieters anfallen.
Außerdem muss der Mieter die Schäden sofort nach dem Bemerken melden.
Wichtig: Wie in Präzedenzfällen festgestellt wurde, hat der Vermieter kein Recht, die Kaution einzubehalten, um die Wohnung für die nächsten Mieter zu streichen. Es handelt sich nicht um Schuld oder Fahrlässigkeit, wenn Gebrauchsspuren durch alltägliche Nutzung Instandhaltungsarbeiten nach sich ziehen.

4. Wie und wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Der Vermieter muss die Kaution innerhalb von 30 Tagen nach der Schlüsselrückgabe zurückzahlen. Das ist der Zeitraum, den der Vermieter hat, um sich über den Zustand der Wohnung  zu versichern.
Es ist äußerst ratsam:
a. alle Bestandteile des Apartments/der Wohnung und deren Zustand aufzulisten
b. Fotos zu machen
c. Wenn der Zustand schon vorher mangelhaft/schadhaft war, sollte dies in einem Vertragsanhang vermerkt und von beiden Parteien akzeptiert und unterzeichnet werden.

5. Kann der Mieter früher als vereinbart ausziehen?
Natürlich. Und die Strafgebühr würde sich NICHT auf die volle vereinbarte Laufzeit belaufen.
Beachten Sie jedoch Folgendes: kündigt der Mieter innerhalb der ersten 6 Monate (unter Einhaltung der 30tägigen Kündigungsfrist), kann er raus aus dem Vertrag bei Zahlung  einer einmonatigen Strafe für jedes verbleibende Mietjahr, das ursprünglich vereinbart war.
Anders gesagt: Minimumvoraussetzung sind 6 Monate. Danach würde der Mieter eine Monatsmiete schulden, für jedes laut Vertrag noch verbleibende Jahr. Wenn der Vertrag auf 3 Jahre festgelegt wurde, wäre eine Strafe von 2,5 Monatsmieten fällig.

 Noch eine letzte Bemerkung: (Und wir finden es sehr bedauerlich, wenn manch einer nicht bis zu diesem Abschnitt durchgekommen ist.) Obige Information bezieht sich ausschließlich auf Wohnungen mit dem Zweck  eines ständigen Wohnsitzes. Das bedeutet einerseits dass Ferienwohnungen von den Ausführungen hier ausgeschlossen sind. Andererseits gelten diese Bestimmungen sehr wohl,  wenn der Mietvertrag zwar „Ferienwohnung“ sagt, aber Dauer, Nutzung und Zweck darauf hinweisen, dass es sich de facto um einen ständigen Wohnsitz handelt.

Eine allerletzte Bemerkung:
Ich habe einige Anfragen bezüglich Buyout Option erhalten. Ich werde versuchen, dieses Thema hier bald zu behandeln.

Haftungsausschluss: Dieser Eintrag ist vom November 2017. Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr, wenn eine der bereitgestellten Informationen ungenau ist und/oder durch spätere Reformen ergänzt und/oder geändert wurde. Der Autor erklärt ausdrücklich, dass die Informationen nicht erschöpfend sind und nur zu Informationszwecken dienen.

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